Ähnlich wie ein Fingerabdruck lässt sich die DNA-Analyse zur Identifizierung von Personen benutzen. Deshalb spricht man hier auch vom genetischen Fingerabdruck (DNA-Fingerprinting). Nur eineiige Zwillinge verfügen über die gleiche genetische Information. Zur Ermittlung des genetischen Fingerabdrucks benötigt man geringste Mengen Speichel, Blut, Sperma oder Haarwurzelzellen. Bereits 20-50 Nanogramm DNA reichen dafür aus. Die geringen DNA-Mengen müssen deshalb durch PCR vervielfältigt und dann mittels Restriktionsenzymen behandelt werden. Die angereicherten und geschnittenen DNA-Schnipsel lassen sich dann in der Gelelektrophorese sichtbar machen.
Für eine individuelle Zuordnung verwendet man ebenso wie für den Vaterschaftstest die RFLP-Analyse. Der Unterschied von 0,1% reicht auch hier aus, um die DNA zu personalisieren. Das ist ein geänderter Buchstabe auf 1000 Basen. Bei der DNA – Rasterfahndung werden tausende Personen untersucht. Mit sogenannten Swabs (Wattestäbchen) entnimmt man Abstriche der Mundschleimhaut, die Mundschleimhautzellen enthalten, aus denen man dann die DNA isoliert.
Worum gehts?
Durch einen Vergleich der individuellen Bandenmuster lässt sich die betroffene Person zuordnen.
Den Täter überführen
Mit einer Übereinstimmung der Bandenmuster der DNA-Spur und Täter-Spur ist die betroffene Person überführt.
Überführt in die Freiheit
- Das Innocence Project („Projekt Unschuld“) des New Yorker Anwalts Barry Scheck nennt die DNA „die Goldwaage der Unschuld“
- Seit 1992 konnten mehr als 70 Unschuldige durch DNA-Analyse aus dem Gefängnis geholt werden, darunter 8 Todeskandidaten.